Wirtschaftsförderung - Förderrichtlinien (ab 22.07.2021)
€ 150 Startförderung
für nicht-produzierende Betriebe
Voraussetzung: 1-jähriges Betriebsbestehen
€ 500,-- Startförderung "Willkommen in Obdach"
für produzierende und nicht-produzierende Betriebe
Nachweis: Gewerbeanmeldung, schriftliches Ansuchen mit Konzeptvorstellung
€ 1.000,-- Förderung
wenn keine Kommunalsteuer entrichtet wird und die Investitionen für das unbewegliche Betriebsvermögen
über € 5.000,-- liegen.
€ 1.500,-- Förderung
wenn keine Kommunalsteuer entrichtet wird und die Investitionen für das unbewegliche Betriebsvermögen
über € 10.000,-- liegen.
€ 2.000,-- Förderung
wenn keine Kommunalsteuer entrichtet wird und die Investitionen für das unbewegliche Betriebsvermögen
über € 15.000,-- liegen.
Investitionsförderungen und Sonderansuchen werden separat behandelt.
Kommunalsteuerrückersatz für Lehrlinge
auf Antrag für das vergangene Kalenderjahr